• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis Verlängerung

Schwerbehindertenausweis Verlängerung

Beschreibung

Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Lichtbild
  • ggf. bisheriger Schwerbehindertenausweis

Formulare

Die erneute Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann formlos, über das übersandte Anschreiben oder das auf den Internetseiten der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular erfolgen.

Voraussetzungen

  • Besitz eines Schwerbehindertenausweises

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die zuständige Stelle schreibt Sie 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit automatisch an und fordert Sie zur erneuten Beantragung auf.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Schwerbehindertenausweis kann auf einem unserer Sprechtage verlängert werden. Termine und Orte der Sprechtage können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie eingesehen werden.

Fragen zum Thema "Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen"  können über das Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.02.2015

Version

Technisch erstellt am 20.12.2013

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Schwerbehindertenausweis Verlängerung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024