Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Jade - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus / neben dem Feuerwehrgebäude
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Überweisung
Bankverbindung
Gemeinde Jade
Empfänger: Gemeinde Jade
IBAN: DE71 2805 0100 0052 3164 03
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Formulare
Hundesteuer-Abmeldung
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Hundehaltung Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Tierhaltung