Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Steuern und Abgaben - Finanzbuchhaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04406 941-215(Steuern und Abgaben (Hundesteuer und Gewerbesteuer))
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Kasse-Berne
Empfänger: Kasse-Berne
IBAN: DE04 2805 0100 0062 3120 04
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: LSK Oldenburg
Formulare
Erteilung eines Sepa Lastschriftmandates - Einzugsermächtigung Gemeinde Berne
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung Gemeinde Berne)
Hundesteuer Abmeldung (Gemeinde Berne)
Hundesteuer Abmeldung (Gemeinde Berne)
Stichwörter
Liegenschaften
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Tierhaltung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Hundeanmeldung