Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
     

    Hinweise für Bissendorf: Hundesteuer

    Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:

    Hundesteuer (An-/Abmeldung) - Bürgerportal (bissendorf.de)

    Sonstiges

    > Hundesteuersatzung

    Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:

    Hundesteuer (An-/Abmeldung) - Bürgerportal (bissendorf.de)

    Sonstiges

    > Hundesteuersatzung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Bissendorf - Fachdienst 2 Finanzen

    Beschreibung

    Der Fachdienst 2 Finanzen unterstützt die übrigen Organisationseinheiten der Gemeinde bei der Aufstellung der Haushaltspläne, der Finanzpläne und der Investitionsprogramme. Er beschafft Kredite, verwaltet Kapitalvermögen und Schulden, überwacht die Einhaltung des Haushaltsplanes und ist für betriebswirtschaftliche Fragen zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit der übrigen Organisationseinheiten gegeben ist. Weiterhin ist er für die Erhebung der Steuern und Gebühren zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    Postfach 1133

    49143 Bissendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    oder nach Terminvereinbarung. Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  und 15:00 bis 18:30 Uhr  Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: info@bissendorf.de

    Telefon Festnetz: 05402 404-0

    Fax: 05402 404-133

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2019 (von: Webservice, Gemeinde Bissendorf)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Webservice, Gemeinde Bissendorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundehaltung Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)