Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
     

    Hinweise für Stadthagen: Hund / Anmeldung / Abmeldung

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
    Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
    Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
    Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

    Den aktuellen Steuersätze finden Sie >> hier .

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem der Hund abgegeben wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/ der Hundehalter aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Stadthagen wegzieht.

    Die letztgültige Hundesteuermarke ist mit der Abmeldung zurückzugeben.

    Das unten bereit gestellte An- bzw. Abmeldeformular können Sie an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtverwaltung senden. Die Hundesteuermarke sowie das Informationsblatt wird Ihnen dann mit den Steuerbescheid zugestellt.

    Sie können das Formular aber auch persönlich während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung abgeben und erhalten die Steuermarke sofort.


    Bearbeitungsdauer: 10 Minuten

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
    Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
    Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
    Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

    Den aktuellen Steuersätze finden Sie >> hier .

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem der Hund abgegeben wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/ der Hundehalter aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Stadthagen wegzieht.

    Die letztgültige Hundesteuermarke ist mit der Abmeldung zurückzugeben.

    Das unten bereit gestellte An- bzw. Abmeldeformular können Sie an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtverwaltung senden. Die Hundesteuermarke sowie das Informationsblatt wird Ihnen dann mit den Steuerbescheid zugestellt.

    Sie können das Formular aber auch persönlich während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung abgeben und erhalten die Steuermarke sofort.


    Bearbeitungsdauer: 10 Minuten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Stadthagen - Fachbereich Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathauspassage 1

    Postfach 1155

    31655 Stadthagen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@stadthagen.de

    Telefon Festnetz: 05721 782-0

    Fax: 05721 782-110

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2010 (von: Stadt Stadthagen Webservice)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Stadthagen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Stadthagen: Hund / Anmeldung / Abmeldung

    Die An- und Abmeldung ist gebührenfrei.
    Die An- und Abmeldung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundehaltung Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)