Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sibbesse

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenhof 1

    31079 Sibbesse

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05065 801-49

    Telefon Festnetz: 05065 801-0

    E-Mail: rathaus@sibbesse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundehaltung Abmeldung, Hundeabmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de