Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Hinweise für Laatzen: Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung bzw. Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, welche der bisherige Halter/die bisherige Halterin selbsttätig vorzunehmen hat. Die Hundesteuerabmeldung ist unabhängig davon fristgemäß vorzunehmen.
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung bzw. Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, welche der bisherige Halter/die bisherige Halterin selbsttätig vorzunehmen hat. Die Hundesteuerabmeldung ist unabhängig davon fristgemäß vorzunehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Hinweise für Laatzen: Hundehaltung Abmeldung
Die Abmeldungen können persönlich im Bürgerbüro vorgenommen werden oder Sie wenden sich an das Team Steuern und Abgaben:
Frau Breitung
E-Mail: komm.steuern@laatzen.de
Telefon: 0511 8205-2211
Die Abmeldungen können persönlich im Bürgerbüro vorgenommen werden oder Sie wenden sich an das Team Steuern und Abgaben:
Frau Breitung
E-Mail: komm.steuern@laatzen.de
Telefon: 0511 8205-2211
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise für Laatzen: Hundehaltung Abmeldung
Das ausgefülltes Abmeldeformular nebst Nachweis sowie die Hundesteuermarke.
Das ausgefülltes Abmeldeformular nebst Nachweis sowie die Hundesteuermarke.
Formulare
Hinweise für Laatzen: Hundehaltung Abmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Hinweise für Laatzen: Hundehaltung Abmeldung
Die Abmeldung muss binnen einer Woche nach Ende der Hundehaltung im Stadtgebiet Laatzen erfolgen.
Die Abmeldung muss binnen einer Woche nach Ende der Hundehaltung im Stadtgebiet Laatzen erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Tierhaltung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Hundeanmeldung