Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
     

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung

    Allgemeine Informationen

    §§ 6 und 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Uslar

    Beginn und Ende der Steuerpflicht, Anzeige- und Auskunftspflichten

    Die Haltung eines Hundes ist innerhalb einer Woche abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke sind im Bürgerbüro oder der Finanzverwaltung möglich.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung

    Bürgerbüro der Stadt Uslar, Zimmer 4, Graftstr. 7, 37170 Uslar

    oder

    Finanzverwaltung der Stadt Uslar, Zimmer 17, Graftstr. 7, 37170 Uslar

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Graftstraße 7

    37170 Uslar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05571 307-120

    Fax: 05571 307-107

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung

    • das ausgefüllte Abmeldeformular
    • ein Nachweis über die erfolgte Einschläferung
    • ein Nachweis über die Abgabe bei Besitzerwechsel (Kaufvertrag o.ä.)
    • die Hundemarke ist abzugeben

    Formulare

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung

    Die Abmeldung muss innerhalb einer Woche, nachdem die Steuerpflicht nicht mehr vorliegt, vorgenommen werden. Wird der Hund später abgemeldet, wird eine rückwirkende Abmeldung nur vorgenommen, wenn der Zeitpunkt nachgewiesen werden kann (Bescheinigung Einschläferung o.ä.). Ist dies nicht möglich, endet die Steuerpflicht erst mit Ende des Monats, in dem der Hund schriftlich bei der Stadt Uslar abgemeldet wurde.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur "Hundesteuer Anmeldung"

    Weitere Informationen

    Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung

    • Hundesteuersatzung
      vom 02. Dezember 2002 in der Fassung der 3. Änderung vom 05. Juli 2022.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Halten von Hunden Abmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English