Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung
§§ 6 und 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Uslar
Beginn und Ende der Steuerpflicht, Anzeige- und Auskunftspflichten
Die Haltung eines Hundes ist innerhalb einer Woche abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke sind im Bürgerbüro oder der Finanzverwaltung möglich.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung
Bürgerbüro der Stadt Uslar, Zimmer 4, Graftstr. 7, 37170 Uslar
oder
Finanzverwaltung der Stadt Uslar, Zimmer 17, Graftstr. 7, 37170 Uslar
Ansprechpartner
Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05571 307-120
Fax: 05571 307-107
Kontaktperson
Herr Harenkamp (Abteilungsleiter)
Frau Rackwitz
Frau Römermann
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung
- das ausgefüllte Abmeldeformular
- ein Nachweis über die erfolgte Einschläferung
- ein Nachweis über die Abgabe bei Besitzerwechsel (Kaufvertrag o.ä.)
- die Hundemarke ist abzugeben
Formulare
Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung
Hundesteuersatzung der Stadt Uslar
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung
Die Abmeldung muss innerhalb einer Woche, nachdem die Steuerpflicht nicht mehr vorliegt, vorgenommen werden. Wird der Hund später abgemeldet, wird eine rückwirkende Abmeldung nur vorgenommen, wenn der Zeitpunkt nachgewiesen werden kann (Bescheinigung Einschläferung o.ä.). Ist dies nicht möglich, endet die Steuerpflicht erst mit Ende des Monats, in dem der Hund schriftlich bei der Stadt Uslar abgemeldet wurde.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur "Hundesteuer Anmeldung"
Weitere Informationen
Hinweise für Uslar: Hundesteuer Abmeldung
- Hundesteuersatzungvom 02. Dezember 2002 in der Fassung der 3. Änderung vom 05. Juli 2022.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Halten von Hunden Abmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung