Wohngeld Rückforderung

    Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit

    Beschreibung

    Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.

    Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Sozialamt

    Beschreibung

    Die Aufgabenpalette des Sozialamtes umfasst nahezu alle Lebensabschnitte eines Menschen. Nach der Geburt eines Kindes führt der Weg in aller Regel zur Elterngeldstelle. Diese berät die Eltern über die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Auch auf dem individuellen Bildungsweg kann das Sozialamt unter bestimmten Umständen helfen. So können dort zum Beispiel Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Wehrdienst-/ Zivildienstleistende beantragt werden. Für alle Fragen rund um das Wohngeld (mit Ausnahme des Stadtgebietes Uelzen) ist das Amt ebenfalls zuständig. Zu den weiteren Aufgabenschwerpunkten des Sozialamtes zählen die Bereiche der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende arbeitet das Sozialamt mit der Agentur für Arbeit zusammen. Einen weiteren großen Aufgabenkomplex bildet der Bereich "Hilfe zur Pflege". Für Menschen mit Behinderungen leistet das Amt für Teilhabe Eingliederungshilfe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

    Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    das Sozialamt im Bürger- und Unternehmensservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    abweichende Servicezeiten Sozialamt: Mo., Di., Do., Fr. 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
    • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
    • Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
    • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.

    Fristen

    Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.07.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit, Wegfall des Wohngelds

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English