Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Beschreibung
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten für... ...Leistungen an Asylbewerber und Sozialhilfe / Grundsicherung Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit dem Bereich in Verbindung zu setzen und telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür gerne die ggf. bekannten Kontaktdaten oder melden Sie sich im Vorzimmer: Ulrike Braase Assistenz der Bereichsleitung [ ] Soziales Vincent-Lübeck-Straße 2 27474 Cuxhaven Karte anzeigen Telefon: 04721 66-2304 Fax: 04721 66-270357 E-Mail: u.braase(at)landkreis-cuxhaven.de [ mailto:u.braase@landkreis-cuxhaven.de ] Raum: 166 Nachricht schreiben [ ] Adresse exportieren [ ]
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2304
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
Fristen
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.07.2015
Stichwörter
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit, Wegfall des Wohngelds