Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Beschreibung
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Für Hildesheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Hinweise für Hildesheim: Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
Weitere Informationen
Hinweise für Hildesheim: Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
- Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
- Wohngeldantrag (Antrag auf Mietzuschuss)Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss)Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss); Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss); Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss); Verdienstbescheinigung
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss); Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss); Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeldantrag (Antrag auf Mietzuschuss)Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss); Verdienstbescheinigung
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss)Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.07.2015
Stichwörter
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit, Wegfall des Wohngelds