Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Beschreibung
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel
- Rechtverbindliche Unterschrift
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
32.2.5 Wohngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten: Nur mit Terminvereinbarung. Telefonnische Erreichbarkeit: Mo.-Mi.: 8:00-14:00 Uhr Do.: 8:00-16:00 Uhr Fr.: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05121 3012899
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
Fristen
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Hinweise für Hildesheim: Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
Weitere Informationen
Hinweise für Hildesheim: Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss)Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss); Verdienstbescheinigung
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss); Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
- Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wohngeldantrag (Antrag auf Mietzuschuss)Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss); Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.07.2015
Stichwörter
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit, Wegfall des Wohngelds