Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Beschreibung
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Hinweise für Langenhagen: Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Sprechzeiten des Teams Sozialhilfe und Wohngeld
Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen vereinbaren Sie bitte telefonisch mit Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in einen Termin. Wenn Sie keinen Termin vereinbart haben, kann grundsätzlich keine Beratung erfolgen.
Terminvereinbarung
Rufen Sie bitte unter der angebgeben Rufnummer die zuständige/n Sachbearbeiter/in an und vereinbaren Sie Ihren genauen Gesprächstermin.
Sie erreichen uns am besten telefonisch: Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Sie können den Termin nicht wahrnehmen?
Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre/n Sachbearbeiter/in. Sie erhalten dann gerne einen neuen Termin von uns. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nicht beraten können, wenn Sie verspätet zu einem Termin kommen. Bitte seien Sie daher pünktlich!
Einreichen von Unterlagen
Senden Sie uns Ihre Unterlagen auf dem Postweg zu.
Wenn Sie Unterlagen persönlich abgeben möchten, benutzen sie bitte den Briefkasten des Sozialamtes in der Schützenstraße.
Sprechzeiten des Teams Sozialhilfe und Wohngeld
Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen vereinbaren Sie bitte telefonisch mit Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in einen Termin. Wenn Sie keinen Termin vereinbart haben, kann grundsätzlich keine Beratung erfolgen.
Terminvereinbarung
Rufen Sie bitte unter der angebgeben Rufnummer die zuständige/n Sachbearbeiter/in an und vereinbaren Sie Ihren genauen Gesprächstermin.
Sie erreichen uns am besten telefonisch: Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Sie können den Termin nicht wahrnehmen?
Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre/n Sachbearbeiter/in. Sie erhalten dann gerne einen neuen Termin von uns. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nicht beraten können, wenn Sie verspätet zu einem Termin kommen. Bitte seien Sie daher pünktlich!
Einreichen von Unterlagen
Senden Sie uns Ihre Unterlagen auf dem Postweg zu.
Wenn Sie Unterlagen persönlich abgeben möchten, benutzen sie bitte den Briefkasten des Sozialamtes in der Schützenstraße.
Ansprechpartner
50.02 Wohngeld | Wohnungsbauförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.07.2015
Stichwörter
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit, Wegfall des Wohngelds