Wohngeld Rückforderung

    Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit

    Beschreibung

    Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.

    Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Langenhagen: Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit

    Sprechzeiten des Teams Sozialhilfe und Wohngeld

    Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen vereinbaren Sie bitte telefonisch mit Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in einen Termin. Wenn Sie keinen Termin vereinbart haben, kann grundsätzlich keine Beratung erfolgen.

    Terminvereinbarung

    Rufen Sie bitte unter der angebgeben Rufnummer die zuständige/n Sachbearbeiter/in an und vereinbaren Sie Ihren genauen Gesprächstermin.

    Sie erreichen uns am besten telefonisch:  Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

    Sie können den Termin nicht wahrnehmen?

    Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre/n Sachbearbeiter/in. Sie erhalten dann gerne einen neuen Termin von uns. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nicht beraten können, wenn Sie verspätet zu einem Termin kommen. Bitte seien Sie daher pünktlich!

    Einreichen von Unterlagen

    Senden Sie uns Ihre Unterlagen auf dem Postweg zu.
    Wenn Sie Unterlagen persönlich abgeben möchten, benutzen sie bitte den Briefkasten des Sozialamtes in der Schützenstraße.

    Sprechzeiten des Teams Sozialhilfe und Wohngeld

    Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen vereinbaren Sie bitte telefonisch mit Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in einen Termin. Wenn Sie keinen Termin vereinbart haben, kann grundsätzlich keine Beratung erfolgen.

    Terminvereinbarung

    Rufen Sie bitte unter der angebgeben Rufnummer die zuständige/n Sachbearbeiter/in an und vereinbaren Sie Ihren genauen Gesprächstermin.

    Sie erreichen uns am besten telefonisch: Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

    Sie können den Termin nicht wahrnehmen?

    Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre/n Sachbearbeiter/in. Sie erhalten dann gerne einen neuen Termin von uns. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nicht beraten können, wenn Sie verspätet zu einem Termin kommen. Bitte seien Sie daher pünktlich!

    Einreichen von Unterlagen

    Senden Sie uns Ihre Unterlagen auf dem Postweg zu.
    Wenn Sie Unterlagen persönlich abgeben möchten, benutzen sie bitte den Briefkasten des Sozialamtes in der Schützenstraße.

    Ansprechpartner

    50.02 Wohngeld | Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 2

    30853 Langenhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 73070

    Fax: 0511 73079364

    E-Mail: wohngeld@langenhagen.de

    Weitere Informationen

    Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag bis Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr Besuche nur nach Vereinbarung. Termin vereinbaren oder Rückfragen telefonisch klären? Hier klicken

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2020 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
    • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
    • Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
    • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.07.2015

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2013 (von: Gogolok, Kristin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit, Wegfall des Wohngelds

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)