Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Beschreibung
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
50.24 - Wohngeld / BAföG
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag geschlossen Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2450
Fax: +49 5351 121-2601
E-Mail: wohngeld@landkreis-helmstedt.de
E-Mail: bafoeg@landkreis-helmstedt.de
Kontaktperson
Frau Becker
Frau Müller
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1527
Herr Müller
Frau Meyer
Frau Jawni
Frau Perbandt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2484
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
Fristen
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
- Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Erklärung Kenntnisnahme Hinweise Datenschutz
- Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
- Fremdmittelbescheinigung
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums (Untervermietung)
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Datenschutzerklärung Wohngeldantrag
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.07.2015
Stichwörter
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit, Wegfall des Wohngelds