Führungszeugnis Erteilung erweitert
Beschreibung
Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Dies umfasst u.a. Tätigkeiten bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Schulen und in Sportvereinen für Minderjährige.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als
- Erzieherin oder Erzieher,
- Lehrerin oder Lehrer,
- Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
- Bademeisterin oder Bademeister,
- Sporttrainerin oder Sporttrainer.
In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
33 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
Hinweise für Langenhagen: Führungszeugnis Erteilung erweitert
- Ausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass
- schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweitere Führungszeugnis verlangt, inkl. einer Bestätigung, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
- Ausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass
- schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweitere Führungszeugnis verlangt, inkl. einer Bestätigung, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Voraussetzungen
- Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen oder
-
das Führungszeugnis wird benötigt wird für
- die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII),
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
- eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Ab 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Hinweise für Langenhagen: Führungszeugnis Erteilung erweitert
Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt nicht durch ihre Gemeinde sondern durch das Bundesamt für Justiz.
Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt nicht durch ihre Gemeinde sondern durch das Bundesamt für Justiz.
Weitere Informationen
Hinweise für Langenhagen: Führungszeugnis Erteilung erweitert
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Führungszeugnis Erteilung erweitert