• Bad Laer (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

Ausländische Finanzanlagenvermittler/ Finanzanlagevermittlerinnen und Finanzanlagenberater/ Finanzanlageberaterinnen anzeigen

Beschreibung

Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

Adresse

Hausanschrift

Neuer Graben 38

49074 Osnabrück

Kontakt

Telefon Festnetz: 0541 353-0

Fax: 0541 353-122

E-Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis und Stadt Osnabrück

Adresse

Hausanschrift

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.   ; Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  

Kontakt

Telefon Festnetz: 0541 501-2459(Vertreter: 0541 501-2057)

E-Mail: ea@landkreis-osnabrueck.de

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung ; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (z.B. durch Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
  • Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
  • Dokumente aus dem Niederlassungsstaat, die die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes belegen,
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation, wenn die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlergewerbes auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist,
  • anderenfalls ein Nachweis, dass Sie in den vorhergehenden zehn Jahren im Niederlassungsstaat mindestens zwei Jahre ein Finanzanlagenvermittlergewerbe ausgeübt haben,
  • Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht.

Sind Sie Gewerbetreibender aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat, können Sie Unterlagen aus Ihrem Herkunftsstaat verwenden, die belegen, dass Sie die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse eines Gewerbetreibenden erfüllen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Bürger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Sie unterhalten eine rechtmäßige Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem dieser Staaten

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erteilung der Erlaubnis wird automatisch in das Vermittlerregister eingetragen. Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihr Gewerbe anmelden.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet. Sie kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine Erlaubnis widerrufen.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

Version

Technisch erstellt am 30.11.2013

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Kreditwesen, Investment, Anlageberater, Anlageberatung, geschlossene Fonds, Vermögensanlage

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024