Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bersenbrück - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bersenbrück, Markt
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1380
49589 Bersenbrück
Kontaktperson
Frau Renate Schuckmann
Frau Kerstin Stoffergoes
Telefon Festnetz: 05439 962-114
E-Mail: stoffergoes@bersenbrueck.de
Frau Jule Kröger
Frau Elena Schellenberg
Telefon Festnetz: 05439 962-222
E-Mail: schellenberg@bersenbrueck.de
Frau Sandra Hengelage-Schmidt
Telefon Festnetz: 05439 962-223
Bankverbindung
Samtgemeinde Bersenbrück
Empfänger: Samtgemeinde Bersenbrück
IBAN: DE28 2655 1540 0010 0035 98
BIC: NOLADE21BEB
Bankinstitut: Kreissparkasse Bersenbrück
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Urlaub, Ausweis, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, anderer Pass, Reisepaß