Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Rothenfelde

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 3

    49214 Bad Rothenfelde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Kurmittelhaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gesundheutstherme/Freibad
      Anzahl: 100  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Rothenfelde, ZOB
      Linie:
      • Bus: 466, 467, 475
    • Haltestelle: Bad Rothenfelde, Gesundheitstherme
      Linie:
      • Bus: 466

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 5424 223-198

    Telefon Festnetz: +49 5424 223-0

    E-Mail: mail-box@gemeinde-bad-rothenfelde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Urlaub, Ausweis, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, anderer Pass, Reisepaß

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de