Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Leer (Ostfriesland) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag und Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag und Mittwoch: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online einen Termin!Hier geht es nun zur Online-Terminvergabe! [ ]
Kontakt
Telefon Festnetz: 0491 9782-500
E-Mail: buergerbuero@leer.de
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Urlaub, Ausweis, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, anderer Pass, Reisepaß