Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Bürger und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Ludmillenhof

    49751 Sögel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Telefon: 05952/206542

    Kontakt

    Fax: 05952 206604

    Telefon Festnetz: 05952 206542

    E-Mail: buergerservice@soegel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Urlaub, Ausweis, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, anderer Pass, Reisepaß

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de