Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 280
49735 Haselünne
Öffnungszeiten
- Allgemeine Verwaltung - Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Bürgerservice - Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Haselünne
Empfänger: Stadt Haselünne
IBAN: DE63 2665 0001 0001 0006 86
BIC: NOLADE21EMS
Bankinstitut: Sparkasse Emsland
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ausweis, Urlaub, Reisepaß, Identifikation, Ferien, e-Pass, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis