Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Bösel
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1154
26216 Bösel
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bösel (Oldb), Busbahnhof / Kath. Kirche
Linie:- Bus: k. A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie Lübbe
Telefon Festnetz: 04494 8912
E-Mail: willenborg@boesel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Urlaub, Ausweis, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, anderer Pass, Reisepaß