Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bösel

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    26216 Bösel

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 15

    26219 Bösel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bösel (Oldb), Busbahnhof / Kath. Kirche
      Linie:
      • Bus: k. A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04494 89-10

    Telefon Festnetz: 04494 89-0

    E-Mail: gemeinde@boesel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Urlaub, Ausweis, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, anderer Pass, Reisepaß

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de