Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Wiesmoor - Fachgruppe 3.1 Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 193

    26639 Wiesmoor

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Montag: von 08:15 bis 12:30 Uhr Dienstag: von 08:15 bis 12:30 Uhr Mittwoch: von 08:15 bis 12:30 Uhr Donnerstag: von 08:15 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Freitag: von 08:15 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 44 305-250

    Telefon Festnetz: +49 44 305-0

    E-Mail: rathaus@wiesmoor.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Urlaub, Ausweis, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, anderer Pass, Reisepaß

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de