Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus Bad Bevensen
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaus Ebstorf
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Bahnhof Bad Bevensen
Regionalbahn: Uelzen-Hamburg-Uelzen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1161
29543 Bad Bevensen
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus Bad Bevensen
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaus Ebstorf
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Bahnhof Bad Bevensen
Regionalbahn: Uelzen-Hamburg-Uelzen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Fr. 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05821 89-0(Rathaus in Bad Bevensen)
Telefon Festnetz: 05822 42-0(Rathaus in Ebstorf)
Fax: 05821 89-480(Rathaus in Bad Bevensen)
E-Mail: info@bevensen-ebstorf.de
Bankverbindung
Samtgemeindekasse Bevensen
Empfänger: Samtgemeindekasse Bevensen
IBAN: DE79 2585 0110 0001 0015 28
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dann
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
verreisen, e-Pass, Urlaub, anderer Pass, Ausweis, Ferien, Reiseausweis, Reisepaß, Identifikation