Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
An-, Um- und Abmeldung, Ausweis- und Passwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Unser Rathaus ist für Sie geöffnet: Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ausweis, Urlaub, Reisepaß, Identifikation, Ferien, e-Pass, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis