Reisepass Meldung wegen Fund
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Hansestadt Lüneburg - 331 Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4131 309-3259
E-Mail: b331@stadt.lueneburg.de
Weitere Informationen
Öffnungszeiten:
Besuch nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe.
Telefonsprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 10:00 bis 13:00 Uhr sowie 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ausweis, Urlaub, Reisepaß, Identifikation, Ferien, e-Pass, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis