Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 9809-81
E-Mail: ema@adendorf.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Maestro-Card, Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard, Debitkarte
Weitere Informationen
Erdgeschoß Zimmer 0.16 und 0.17
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 9809-81
E-Mail: ema@adendorf.de
Kontaktperson
Herr Hannes Blankenhagen (Einwohnermeldeamt u. Gewerbeamt)
Frau Andrea Münzberg (Einwohnermeldeamt u. Gewerbeamt)
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
verreisen, e-Pass, Urlaub, anderer Pass, Ausweis, Ferien, Reiseausweis, Reisepaß, Identifikation