Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Celle - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Bitte vereinbaren Sie einen Termin  per  Online-Formular  oder Tel.: (05141) 12 3346. Ohne Terminabsprache ist die Abholung von Ausweisen und Pässen möglich: Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag zusätzl.: 15:00 - 17:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ausweis, Urlaub, Reisepaß, Identifikation, Ferien, e-Pass, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis