Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Hinweise für Radolfshausen: Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der Samtgemeinde Radolfshausen mitzuteilen und vorzulegen.
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der Samtgemeinde Radolfshausen mitzuteilen und vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Radolfshausen: Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Radolfshausen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Radolfshausen.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07.30-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch 09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr (Das Bürgerbüro ist nachmittags nur mit vorheriger Online-Terminbuchung erreichbar.) Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag 07.30-12.00 Uhr Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kopp (Bürgerbüro)
Telefon Festnetz: 05507 9678-34
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
verreisen, e-Pass, Urlaub, anderer Pass, Ausweis, Ferien, Reiseausweis, Reisepaß, Identifikation