Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Hann. Münden - Bereich 3 - Fachdienst Melde- und Ausweisservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie den Online-Terminkalender der Stadt Hann. Münden (https://termin.hann.muenden.de), um mit uns einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Fax: 05541 75-406
E-Mail: EMA@Hann.Muenden.de
Kontaktperson
Frau Karabatak (Sachbearbeiterin)
Frau Marchesano (Sachbearbeiterin)
Herr Selimi (Sachbearbeiter)
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ausweis, Urlaub, Reisepaß, Identifikation, Ferien, e-Pass, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis