Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Friedland

    Adresse

    Hausanschrift

    Bönneker Str. 2

    37133 Friedland

    Öffnungszeiten

    Vormittags: Mo - Do: 8:30 bis 12:00 Uhr Fr: 8:30 bis 12:30 Uhr Nachmittags: Di: 13:30 bis 15:30 Uhr Do: 13:30 bis 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05504 802

    Fax: 05504 802-40

    E-Mail: gemeinde@friedland.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2008

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausweis, Urlaub, Reisepaß, Identifikation, Ferien, e-Pass, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024