Reisepass Meldung wegen Fund
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:30 - 12:30 Uhr und Do. 14:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05527 841-0
Fax: 05527 841-268
Kontaktperson
Frau Stellhorn
Frau Weege-Wüstefeld
Frau Ludwikowski
Frau Baumgartl
Frau Rathswohl
Frau Kramer
Frau Eckermann
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Urlaub, Ausweis, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, anderer Pass, Reisepaß