Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Hinweise für Lengede: Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle persönlich mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle persönlich mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Lengede: Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Service-Büro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lengede: Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb DEU uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden. Es kann bei späteren internationalen Reisen mit dem wiederaufgefundenen Reisedokument zu Problemen kommen.
Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb DEU uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden. Es kann bei späteren internationalen Reisen mit dem wiederaufgefundenen Reisedokument zu Problemen kommen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
verreisen, e-Pass, Urlaub, anderer Pass, Ausweis, Ferien, Reiseausweis, Reisepaß, Identifikation