Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Schöningen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Burgplatz vor der Polizei
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem neuen Rathaus (Markt 2)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: am Busbahnhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schöningen, ZOB
Linie:- Bus: 370, 371, 395, 396, 397, 653 (Bördebus)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: sowie jeden ersten Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr Ausnahmeregelung bei Feier-und Brückentag: 2. Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05352 512-144
Telefon Festnetz: 05352 512-145
Fax: 05352 512-199
Telefon Festnetz: 05352 512-157
E-Mail: stadt@schoeningen.de
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Schöningen
Empfänger: Stadtkasse Schöningen
IBAN: DE65 2709 2555 3006 6824 00
BIC: GENODEF1WXX
Bankinstitut: Volksbank eG
Stadtkasse Schöningen
Empfänger: Stadtkasse Schöningen
IBAN: DE86 2505 0000 0006 8020 29
BIC: NOLADE2HXXX
Bankinstitut: Braunschweigische Landessparkasse
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
anderer Pass, Reisepaß, Ausweis, verreisen, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, Urlaub, e-Pass