Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Sassenburg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur im Erdgeschoss.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bloch
Telefon Festnetz: 05371 688-32
E-Mail: daniela.bloch@sassenburg.de
Frau Rönneberg
Telefon Festnetz: 05371 688-34
E-Mail: svenja.roenneberg@sassenburg.de
Frau Zander
Telefon Festnetz: 05371 688-35
E-Mail: patricia.zander@sassenburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Urlaub, Ausweis, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, anderer Pass, Reisepaß