Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Westoverledingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 170
Gebühren: nein
Westoverledingen, Ihrener Straße
Bus: Linie 600
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 100262
26804 Westoverledingen
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE08 2859 0075 6107 0947 00
BIC: GENODEF1LER
Bankinstitut: Ostfriesische Volksbank
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE29 2856 2716 0000 5070 00
BIC: GENODEF1WEF
Bankinstitut: Raiffeisenbank Flachsmeer
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE66 2855 0000 0009 8008 30
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle, Wahlbüro
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Reiseausweis, Ferien, verreisen, e-Pass, Urlaub, Ausweis, anderer Pass, Reisepaß, Identifikation