Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Weener (Ems) - Sachgebiet IV.3 - Bürgerservice (Melde- und Personenstandswesen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1440
26821 Weener
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Parkplatz, neben dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vorm Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weener, Neue Straße
Linie:- Bus: 620
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Feldiek
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 231
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Fax: 04951 305-99230
E-Mail: ema@weener.de
Frau Reuter
Hausanschrift
Fax: 04951 305-99230
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Telefon Festnetz: 231
E-Mail: ema@weener.de
Frau Kuper
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 232
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Fax: 04951 305-99230
E-Mail: sabrina.kuper@weener.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ausweis, Reiseausweis, verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Ferien, Urlaub, Identifikation, e-Pass