Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Sande

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 79

    26452 Sande

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr Donnerstag/Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr (nur mit Termin) und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04422 9588

    Fax: 04422 9588-40

    E-Mail: gemeinde@sande.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Urlaub, e-Pass, verreisen, Ausweis, Reisepaß, Reiseausweis, Ferien, anderer Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English