Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Ahlden - Pass- und Ausweisstelle
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 30
29693 Hodenhagen
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Pollmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 30
29693 Hodenhagen
Fax: +49 5164 9707-797
Telefon Festnetz: +49 5164 9707-736
E-Mail: buergerbuero@ahlden.eu
Frau U. Woelms
Postanschrift
Bahnhofstraße 30
29693 Hodenhagen
E-Mail: buergerbuero@ahlden.eu
Fax: +49 5164 9707-797
Telefon Festnetz: +49 5164 9707-733
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Reiseausweis, Ferien, verreisen, e-Pass, Urlaub, Ausweis, anderer Pass, Reisepaß, Identifikation