Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schiffdorf - Fachbereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Brameler Straße 13

    27619 Schiffdorf

    Öffnungszeiten

    Das Rathaus ist für Besucher und Besucherinnen geöffnet von:
    Montag 08:00 - 12:00 Uhr   Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr   Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr   Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr  
    Telefonisch erreichbar:
    Montag - Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr   Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr   Freitag 08:00 - 12.00 Uhr  
    Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@schiffdorf.de

    Telefon Festnetz: 04706 181-240

    Fax: 04706 181-239

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiterin: Frau Schket

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepaß, Urlaub, Reiseausweis, e-Pass, Identifikation, Ferien, Ausweis, verreisen, anderer Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024