Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Bockenem - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bockenem, Busbahnhof
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 130
31163 Bockenem
Kontakt
Telefon Festnetz: 05067 242-333
Fax: 05067 242-399
Telefon Festnetz: 05067 242-334
E-Mail: ema@bockenem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ausweis, Reiseausweis, verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Ferien, Urlaub, Identifikation, e-Pass