Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt am Rübenberge - 330 Stadtbüro mit KFZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Stadtmauer 1

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtbuero@neustadt-a-rbge.de

    Telefon Festnetz: 05032 84-330

    Fax: 05032 84-133

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2018 (von: Webservice, Stadt Neustadt am Rübenberge)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, Stadt Neustadt am Rübenberge)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Reiseausweis, Ferien, verreisen, e-Pass, Urlaub, Ausweis, anderer Pass, Reisepaß, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)