Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Isenbüttel - Abteilung Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutsstraße 11

    38550 Isenbüttel

    Behindertenparkplatz: Gutsstraße
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Wiesenhofweg
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gutsstraße
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wiesenhofweg
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Isenbüttel, Apotheke

    Bus: 105, 180

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2012 (von: Webservice, Samtgemeinde Isenbüttel)

    Technisch geändert am 28.06.2022 (von: Hollstein, Tamara)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Reiseausweis, Ferien, verreisen, e-Pass, Urlaub, Ausweis, anderer Pass, Reisepaß, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)