Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Wittingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 35

    29378 Wittingen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Links vom Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wittingen, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 120, 121, 125, 137, 138
    • Haltestelle: Wittingen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Braunschweig - Wittingen - Uelzen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05831 261-213

    Telefon Festnetz: 05831 261-212

    Telefon Festnetz: 05831 261-215

    Fax: 05831 262-0

    Telefon Festnetz: 05831 261-214

    E-Mail: stadt@wittingen.eu

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    anderer Pass, verreisen, Identifikation, Ferien, e-Pass, Reisepaß, Ausweis, Reiseausweis, Urlaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English