Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Barßel - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Klinker-Platz 1

    26676 Barßel

    Parkplätze

    • Parkplatz: links und rechts vom Rathaus
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: links vom Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Barßel, ZOB Industriestraße
      Linie:
      • Bus: k.A

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04499 81-58

    Telefon Festnetz: 04499 81-22

    Telefon Festnetz: 04499 81-55

    E-Mail: info@barssel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport am 02.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Ferien, Urlaub, verreisen, anderer Pass, Identifikation, e-Pass, Ausweis, Reiseausweis, Reisepaß

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de