Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Beschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf, wenn sich der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neu Wulmstorf befindet.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf, wenn sich der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neu Wulmstorf befindet.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Ansprechpartner
II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: buergerservice@neu-wulmstorf.de
E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport am 02.12.2013
Stichwörter
Reisepaß, anderer Pass, Ausweis, Reiseausweis, Identifikation, verreisen, Urlaub, e-Pass, Ferien