Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Beschreibung
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Westoverledingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 170
Gebühren: nein
Westoverledingen, Ihrener Straße
Bus: Linie 600
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 100262
26804 Westoverledingen
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE08 2859 0075 6107 0947 00
BIC: GENODEF1LER
Bankinstitut: Ostfriesische Volksbank
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE29 2856 2716 0000 5070 00
BIC: GENODEF1WEF
Bankinstitut: Raiffeisenbank Flachsmeer
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE66 2855 0000 0009 8008 30
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle, Wahlbüro
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
Voraussetzungen
- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
e-Pass, Ferien, weiterer Reisepass, anderer Pass, Identifikation, verreisen, Reisepaß, Zweitpass, zweiter Reisepass, Reisepass, Reiseausweis, Zweitreisepass, Urlaub, Ausweis