Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Beschreibung

    Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.

    Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Papenburg - Bürgerdienste Allgemein

    Adresse

    Hausanschrift

    Friederikenstr. 11

    26871 Papenburg

    Parkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Di. 08:00 - 16:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04961 82-500

    E-Mail: buergerbuero@papenburg.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Stichwörter

    Bürgerbüro

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2022 (von: Herick, Maike)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Koch, Renate)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder

    Voraussetzungen

    • Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
    • Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    e-Pass, Ferien, weiterer Reisepass, anderer Pass, Identifikation, verreisen, Reisepaß, Zweitpass, zweiter Reisepass, Reisepass, Reiseausweis, Zweitreisepass, Urlaub, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)