Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Beschreibung
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Marktplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Marktplatz
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Edewecht Markt
Linie:- Bus: 380 und 393
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Edewecht
Empfänger: Gemeinde Edewecht
IBAN: DE48 2802 0050 1503 5017 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG
Gemeinde Edewecht
Empfänger: Gemeinde Edewecht
IBAN: DE74 2806 1822 0011 4634 00
BIC: GENODEF1EDE
Bankinstitut: Volksbank Ammerland-Süd
Gemeindekasse Edewecht
Empfänger: Gemeindekasse Edewecht
IBAN: DE11 2805 0100 0042 4035 01
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
Voraussetzungen
- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
anderer Pass, Reisepass, Zweitpass, Urlaub, zweiter Reisepass, Ausweis, Ferien, Zweitreisepass, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, Reisepaß, weiterer Reisepass, Identifikation