Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Beschreibung
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
- Grundsätzlich wird für jede Deutsche und jeden Deutschen nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
- Beim Vorliegen der nachfolgenden Gründe kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger, Reisepass beantragt werden:
- bei Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- wenn im Reisepass bereits Einreisestempel bestimmter Länder vorhanden sind, die eine Einreise in andere Länder unmöglich machen zum Beispiel bei einer Reise nach Israel oder Libyen.
Hinweis:
Der zweite Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass wenn er für Vielreisende benötigt wird.
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen - Weitere Informationen unter Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren).
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
- Grundsätzlich wird für jede Deutsche und jeden Deutschen nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
- Beim Vorliegen der nachfolgenden Gründe kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger, Reisepass beantragt werden:
- bei Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- wenn im Reisepass bereits Einreisestempel bestimmter Länder vorhanden sind, die eine Einreise in andere Länder unmöglich machen zum Beispiel bei einer Reise nach Israel oder Libyen.
Hinweis:
Der zweite Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass wenn er für Vielreisende benötigt wird.
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen - Weitere Informationen unter Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren).
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild (nach Fotomustertafel, siehe Reiter „Dokumente“)
- aktuelles Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis)
- Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn der aktuelle Reisepass oder ein Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, zum Beispiel Bescheinigung des Arbeitgebenden über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise nach Israel beziehungsweise Libyen.
Hinweis:
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel Geburtskurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- aktuelles Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis)
- Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn der aktuelle Reisepass oder ein Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, zum Beispiel Bescheinigung des Arbeitgebenden über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise nach Israel beziehungsweise Libyen.
Hinweis:
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel Geburtskurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Voraussetzungen
- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
Ein zweiter Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da man vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben muss. Die Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Ein zweiter Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da man vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben muss. Die Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
Gültigkeit
- 6 Jahre (unabhängig vom Alter des Antragstellenden)
Gültigkeit
- 6 Jahre (unabhängig vom Alter des Antragstellenden)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
Bearbeitungszeit/Abholung
- Die Bearbeitungszeit in der Bundesdruckerei beträgt vier bis sechs Wochen.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass frühestens nach vier Werktagen abgeholt werden.
- Sofern man bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, informieren wir auf diesem Weg, wenn der Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.
- Ansonsten informiert man sich im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444, ob das Dokument bereits abholbereit ist.
- Weitere Informationen zur Abholung finden Sie hier
Bearbeitungszeit/Abholung
- Die Bearbeitungszeit in der Bundesdruckerei beträgt sechs bis acht Wochen.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass frühestens nach vier Werktagen abgeholt werden.
- Sofern man bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, informieren wir auf diesem Weg, wenn der Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.
- Ansonsten informiert man sich im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444, ob das Dokument bereits abholbereit ist.
- Weitere Informationen zur Abholung finden Sie hier
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
- 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 70 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
- bei Zustellung durch den Fahrradkurier innerhalb des Autobahnringes (26121, 26122 und 26123) pro Dokument 5,95 Euro und in das übrige Stadtgebiet 9,52 Euro.
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32 Euro für Expresslieferung
- 22 Euro für 48-Seiten-Pass
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweis: Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.
- 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 70 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
- bei Zustellung durch den Fahrradkurier innerhalb des Autobahnringes (26121, 26122 und 26123) pro Dokument 5,95 Euro und in das übrige Stadtgebiet 9,52 Euro.
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32 Euro für Expresslieferung
- 22 Euro für 48-Seiten-Pass
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweis: Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
Weitere Informationen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ausweis, weiterer Reisepass, Ferien, Reiseausweis, Zweitpass, anderer Pass, Reisepass, Reisepaß, Urlaub, Identifikation, verreisen, zweiter Reisepass, Zweitreisepass, e-Pass