Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Beschreibung
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
33 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
Hinweise für Langenhagen: Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- alter Reisepass oder Ausweis
- aktuelles biometrische Passbild (nicht älter als ein Jahr)
Im Rathaus der Stadt Langenhagen können Sie ein digitales Passbild gegen eine Gebühr von 6,50 € erstellen.
(Die Verwendung anderer digitaler Bilder ist nicht möglich.) - letztes standesamtliches Dokument/Urkunde
- bei Ledigen: Geburtsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
- bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
- bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
- Anwesenheit beider Elternteile mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass oder
- Anwesenheit eines Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass und Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigen Elternteils mit Kopie des Ausweises
- bei nur einem Erziehungsberechtigten: Anwesenheit des alleinerziehenden Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass
Voraussetzungen
- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Langenhagen: Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
anderer Pass, Reisepass, Zweitpass, Urlaub, zweiter Reisepass, Ausweis, Ferien, Zweitreisepass, Reiseausweis, verreisen, e-Pass, Reisepaß, weiterer Reisepass, Identifikation